Errichtung von Halteverbotszonen für Umzüge (privat / gewerblich):
- Verkehrsrechtliche Anordnung muss vorhanden
sein. Der Antrag muss beim zuständigen Amt
(AföO, Stadtverwaltung) gestellt werden.
- Halteverbotsschilder "HVS" müssen bis 72 Stunden
vorher aufgebaut sein.
- Auf-/Abbau und Vorhaltung (max. 7 Tage)
Beispiel: Kreis Esslingen (je nach Entfernung) für zwei Verkehrszeichen zwischen € 40,- und € 80,- zuzüglich gesetzl. Mwst.
Stuttgart € 150,- zuzüglich gesetzl. Mwst.
Ausführung nach den aktuellen Richtlinien
(RSA, ZTV-SA, RiLSA)